Rechtliche Hinweise
Durch zahlreiche Medienberichte und Fragen einiger Kunden angeregt, hier ein paar Informationen zu der rechlichen Seite von Luftaufnahmen.
- Um z.B. Luftbildaufnahmen tätigen zu können, gibt es seit dem 07.04.2017 einen neue Drohnenverordnung. Seit dem 01.10.2017 ist diese verpflichtend. Diese beinhalten den Nachweis eines Drohnenführerscheins, ab 2 Kg Startmasse einer Drohne.
Seit dem 03.12.17 bin ich im Besitz des Drohnenführerscheins. - Versicherung: Der Betrieb von Modellflugzeugen ist versicherungspflichtig. Eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme habe ich abgeschlossen.
- Schutz der Privatsphäre: Bevor ich ein Objekt aufnehme, muss die Einverständniserklärung des Eigentümers vorliegen. Bei den Aufnahmen ist darauf zu achten, dass die Privatsphäre anderer nicht verletzt wird. Eventuell nicht gewollte Aufnahmen werden durch die Nachbearbeitung korrigiert.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Ihr
Karsten Kebernick