KEBERNICK FOTO & FILM - ON AIR

Alles aus einer Hand

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
„Kebernick Foto & Film – on Air „

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

Wir sind berechtigt, diese AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, die mit einem Hinweis auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs verbunden ist, widerspricht.

2.   Verwender und Anwendungsbereich

„Kebernick Foto & Film - on Air“ und deren Partner (Projektleitung, Regie, Autoren, Kameraleute, etc.), im folgenden Text zusammengefasst „Kebernick Foto & Film - on Air“ genannt, sind Verwender dieser AGB. Diese AGB finden Anwendung auf alle Tätigkeiten, die den Herstellungsprozess einer Filmproduktion und seiner in Art und Gestaltung verwandten Film- und Videoproduktionen betreffen, unabhängig von der Art der Erstellung (Luft- bzw. Bodenaufnahmen). Des Weiteren beziehen sich die AGB auf den Herstellungsprozess von Bildaufnahmen, dies umfasst Aufnahmen aus der Luft und am Boden. Bedingungen des Auftraggebers haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

3.   Auftragserteilung und Bestätigung

Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel schriftlich. Bei mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler zu Lasten des Kunden. Unsere Angebote sind freibleibend. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich aus dieser der Auftragsinhalt und -umfang. „Kebernick Foto & Film - on Air“ behält sich die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor.

4.   Werkvertrag

Bei Projektarbeiten kann zwischen dem Auftraggeber und „Kebernick Foto & Film - on Air“ ein Werkvertrag abgeschlossen werden. Der Werkvertrag enthält die folgenden Inhalte:

  • Inhaltliche Beschreibung des Projektes (z.B. Konzept, Zielgruppe, Rahmenbedingungen) , oder ein Verweis auf ein entsprechendes Dokument, z.B. ein Exposé.
  • Technische Beschreibung des Projektes (z.B. Bildmaterial, Filmformat, Lieferform,…).
  • Leistungen des Auftragnehmers (Art, Umfang und Eigenschaft).
  • Vor- und Nebenleistungen des Auftraggebers (z.B. Informationen, die der Auftragnehmer zur Verfügung stellen muss, technische Vorleistungen oder personelle Hilfe).
  • Terminplan, mit Abgabeterminen des Auftragnehmers, aber auch mit Abgabeterminen des Auftraggebers, wenn er Nebenleistungen erbringen muss.
  • Ein Hinweis auf eine mögliche Vertragsanpassung, sollte sich die Herstellung des Films, trotz aller Vorüberlegungen, nicht umsetzen lassen.
  • Einbindung der AGB.
  • Honorarvereinbarung
  • Zahlungsmodalitäten, sofern von den AGB abweichend.

5.   Zusammenarbeit

Grundlage der Zusammenarbeit sind das Angebot und das Exposé. Nach vorheriger Absprache kann auch ein Treatment und/oder Drehbuch angefertigt werden.

Das Exposé regelt individuelle Strukturen sowie die Kernpunkte künstlerischer Ausrichtung der zu erbringenden Leistung und wird nach Zustimmung des Auftraggebers Vertragsbestandteil. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen „Kebernick Foto & Film - on Air“ unverzüglich mitzuteilen.

6.   Herstellung

Die Vor-, bzw. Dreharbeiten beginnen frühestens nach der schriftlichen Bestätigung des Angebots, oder nach der Unterzeichnung des Werkvertrages. Werden ein Konzept bzw. bestehende Filmwerke oder Filmszenen vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, sind die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte an „Kebernick Foto & Film - on Air“ zu übertragen. Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt „Kebernick Foto & Film - on Air“.

Im Rahmen der Filmproduktion hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter vor der Endfertigung des Films die Abnahme der Sichtungskopie vorzunehmen. Nach uneingeschränkter Abnahme der Sichtungskopie durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten, gilt die Umsetzung der Filmidee als gelungen. Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang, der von „Kebernick Foto & Film - on Air“ zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber „Kebernick Foto & Film - on Air“ äußern. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird „Kebernick Foto & Film - on Air“ dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. „Kebernick Foto & Film - on Air“ ist verpflichtet und allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Exposé Änderungsvorschläge seitens „Kebernick Foto & Film - on Air“ eingebracht werden, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen, bedürfen sie der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten. Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt für Änderungswünsche des Auftraggebers entsprechend (siehe Punkt 14. Beanstandungen).

Für die Erstellung der beauftragten Luftbild- bzw. der Luftfilmaufnahmen gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Bilderflüge nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Die Vorschriften können bei uns eingesehen werden. Der Auftraggeber ist insbesondere gehalten, folgende generelle Ausführungskonstanten im Vorfeld zu berücksichtigen:

  • Kein Flug bei Regen.
  • Flüge nur bis zu einer Windstärke von maximal 33 km/h.
  • Es muss immer Sichtkontakt zur Videodrohne bestehen.
  • Die maximale Flughöhe beträgt 100 m.
  • Die maximale Entfernung zum Piloten beträgt horizontal 300 m.
  • Die Flugzeit je Flug beträgt z.Zt. max. 6 Minuten.
  • Kein Überflug von Menschenansammlungen bzw. am Dreh unbeteiligten Personen.
  • Bei allen schwierigen Herausforderungen der Flüge, entscheidet immer der Pilot als letzte Instanz über die Umsetzung.

7.   Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt „Kebernick Foto & Film - on Air“ bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird „Kebernick Foto & Film - on Air“, hinsichtlich der von ihm zu erbringenden Leistungen, eingehend instruieren. Der Auftraggeber stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, „Kebernick Foto & Film - on Air“ im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.a.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, verwertbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine aufwendige Konvertierung, des vom Auftraggeber überlassenen Materials, in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass „Kebernick Foto & Film - on Air“ die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

8.   Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung des Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereich von „Kebernick Foto & Film - on Air“ tätig werden (z.B. als Beleuchter, technischer Assistent, etc.), hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. „Kebernick Foto & Film - on Air“ hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn „Kebernick Foto & Film - on Air“, aufgrund des Verhaltens eines der vor bezeichneten Dritten, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. „Kebernick Foto & Film - on Air“ behält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte.

9.   Vergütung und Zahlung

Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis Auslagen seitens „Kebernick Foto & Film - on Air“ wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter, sofern nicht vertraglich hiervon abweichendes beschlossen wurde. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart erfolgt die Zahlung seitens des Auftraggebers in zwei Raten.

Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Bei Auftragsproduktionen gilt: 1/3 bei Drehbegin, 2/3 bei der Lieferung des Masters.

10.   Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber

Wurde das Angebot angenommen, oder der Werkauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten ohne Verschulden seitens „Kebernick Foto & Film - on Air“ zurück, ist „Kebernick Foto & Film - on Air“ berechtigt 20% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Beim Rücktritt in der Zeit nach dem 7. Werktag vor Drehbeginn, sind 30% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Nach dem 3. Tag vor Drehbeginn, sind 50% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Tritt der Auftraggeber nach Drehbeginn zurück, ist 80% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, unbestreitbar oder von uns anerkannt sind.

11.   Termine

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Stau, ungünstige Witterung, usw.) und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat „Kebernick Foto & Film - on Air“ nicht zu vertreten und berechtigen „Kebernick Foto & Film - on Air“, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. „Kebernick Foto & Film - on Air“ wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 2 Monate, so ist „Kebernick Foto & Film - on Air“ berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

12.   Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von „Kebernick Foto & Film - on Air“. „Kebernick Foto & Film - on Air“ kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

13.   Schutzrechtsverletzungen

Der Auftraggeber wird „Kebernick Foto & Film - on Air“ unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Andernfalls erlischt der Freistellungsanspruch. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf „Kebernick Foto & Film - on Air“ – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

14.   Beanstandungen

Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch in 14 Tagen nach Lieferung erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten im Rahmen des Exposés beruhen, können lediglich einmalig geltend gemacht werden. „Kebernick Foto & Film - on Air“ ist nicht erpflichtet, nach erfolgter Korrektur weitere rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.

Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften.

15.   Rücktritt

Der Auftraggeber kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn „Kebernick Foto & Film - on Air“ diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Künstlerische Differenzen innerhalb des vereinbarten Exposés stellen keinen Mangel dar.

16.   Haftung

„Kebernick Foto & Film - on Air“ haftet dem Auftraggeber lediglich für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei Verlust bzw. Beschädigung des „Kebernick Foto & Film - on Air“ zur Bearbeitung übergebenen Materials beschränkt sich die Haftung auf die Ersatzlieferung von Rohfilm bzw. Rohmaterial in der Länge der verloren gegangenen oder beschädigten Teile. “Kebernick Foto & Film - on Air“ ist nicht verpflichtet, allfällige Versicherungen abzuschließen. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet „Kebernick Foto & Film - on Air“ insoweit nicht, als dass der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von „Kebernick Foto & Film - on Air“.

17.   Geheimhaltung, Presseerklärung

Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen, dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dritte sind nicht, die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen, wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung – auch per Email – zulässig.

18.   Urheberrechte, Verwertungsrechte

Der Auftraggeber darf beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke erstellen. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung des jeweils von „Kebernick Foto & Film - on Air“ übergebenen Datenformats. Von dieser Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachige Synchronisation, der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton und der Formatumwandlung z.B. zur Verwendung im Internet, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Alle übertragenen Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Wird ein Filmwerk von „Kebernick Foto & Film - on Air“ hergestellt, so sichert „Kebernick Foto & Film - on Air“ zu, über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für Exposé, Treatment, Konzept, Storyboard, Drehbuch (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen) zu verfügen. Insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von „Kebernick Foto & Film - on Air“ verwaltet werden. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, damit einverstanden zu sein, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften von „Kebernick Foto & Film - on Air“ vorgenommen werden. Mit der Ablieferung des Filmmasters geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Filmwerk bei „Kebernick Foto & Film - on Air“ oder bei einer von ihr beauftragten Kopieranstalt gelagert wird. „Kebernick Foto & Film - on Air“ ist berechtigt, seinen Firmennamen und/oder sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. „Kebernick Foto & Film - on Air“ darf sich Kopien des produzierten Films für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite), anlässlich von Wettbewerben und Festivals erstellen und diese vorführen, jedoch erst, wenn der Film seitens des Auftraggebers abgenommen ist. Die Urheberrechte an den von „Kebernick Foto & Film - on Air“ oder in ihrem Auftrag erarbeiteten Exposés, Treatments, Drehbücher, Konzepte, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben bei „Kebernick Foto & Film - on Air“, sofern diese im Film keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens „Kebernick Foto & Film - on Air“.

19.   Schlussbestimmung

Falls mehrere Auftraggeber oder Koproduzenten als Vertragspartner des Auftraggebers, „Kebernick Foto & Film - on Air“ den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber „Kebernick Foto & Film - on Air“ Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die namentliche Bekanntmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet. Änderungen des Werkvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungsbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck nahe kommt. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Bad Segeberg.
Henstedt-Ulzburg, im Oktober 2018